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   VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17   

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https://dejure.org/2018,4551
VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17 (https://dejure.org/2018,4551)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2018 - 36 L 1052.17 (https://dejure.org/2018,4551)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - 36 L 1052.17 (https://dejure.org/2018,4551)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird von dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als Ordnung definiert, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt, zu deren grundlegenden Prinzipien mindestens folgende Garantien zu rechnen sind: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (s. nur BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - BVerfG 1 BvB 1/51 - BVerfGE 2, 1, 12 f.; Urteil vom 17. Januar 2017 - BVerfG 2 BvB 1/13 - NJW 2017, 611, 618).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wird von dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als Ordnung definiert, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt, zu deren grundlegenden Prinzipien mindestens folgende Garantien zu rechnen sind: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (s. nur BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - BVerfG 1 BvB 1/51 - BVerfGE 2, 1, 12 f.; Urteil vom 17. Januar 2017 - BVerfG 2 BvB 1/13 - NJW 2017, 611, 618).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    Sie erfordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert von dem Soldaten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - BVerfG 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 348; Beschluss vom 6. Mai 2008 - BVerfG 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568, 2569; BVerwG, Beschluss vom 24. November 1987 - BVerwG WB 105/86 - BVerwGE 83, 345, 348).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    Sie erfordert mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert von dem Soldaten insbesondere, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - BVerfG 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, 348; Beschluss vom 6. Mai 2008 - BVerfG 2 BvR 337/08 - NJW 2008, 2568, 2569; BVerwG, Beschluss vom 24. November 1987 - BVerwG WB 105/86 - BVerwGE 83, 345, 348).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob die Entlassungsbehörde den Begriff der mangelnden Eignung und den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen sie sich bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128/85 - juris Rn. 19, nicht abgedruckt in BVerwGE 83, 200; Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 40/99 u.a. - BVerwGE 111, 22, 23; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 5 LA 445/08 - juris Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 27. September 2010 - VGH 6 ZB 09.232 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    Bei dieser politischen Treuepflicht handelt es sich um eine Kernpflicht des Soldaten, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - findet (BVerwG, Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27/89 - BVerwGE 86, 321, 327; Urteil vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43/99 - BVerwGE 111, 45, 47).
  • BVerwG, 25.01.2000 - 2 WD 43.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Verwendung von Kennzeichen

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    Bei dieser politischen Treuepflicht handelt es sich um eine Kernpflicht des Soldaten, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - findet (BVerwG, Urteil vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27/89 - BVerwGE 86, 321, 327; Urteil vom 25. Januar 2000 - BVerwG 2 WD 43/99 - BVerwGE 111, 45, 47).
  • VG München, 11.01.2012 - M 5 K 10.2856

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Verfassungstreue; Zweifel;

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    33 Die eine Entlassung aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit rechtfertigenden Zweifel an der Anerkennung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung können daher auch bestehen, wenn der Soldat sich zum radikal-islamistischen Salafismus bekennt und nach den Maßgaben seines Glaubens handelt, ohne dass er selbst unter Anwendung von Gewalt seiner Ideologie Geltung zu verschaffen versucht (OVG Münster, Beschluss vom 13. Mai 2015 - OVG 1 A 807/15 - juris Rn. 13 ff.; VG Aachen, Urteil vom 26. Februar 2015 - VG 1 K 1395/14 - juris Rn. 33 ff.; VG Minden, Urteil vom 4. Oktober 2011 - VG 10 K 823/10 - juris Rn. 51. S. auch VGH München, Urteil vom 25. Februar 2014 - VGH 3 ZB 12.143 - juris Rn. 19 ff.; VG München, Urteil vom 11. Januar 2012 - VG M 5 K 10.2856 - juris).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85

    Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers -

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich darauf, ob die Entlassungsbehörde den Begriff der mangelnden Eignung und den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen sie sich bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 128/85 - juris Rn. 19, nicht abgedruckt in BVerwGE 83, 200; Beschluss vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 40/99 u.a. - BVerwGE 111, 22, 23; OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 5 LA 445/08 - juris Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 27. September 2010 - VGH 6 ZB 09.232 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

    Auszug aus VG Berlin, 15.01.2018 - 36 L 1052.17
    Im Ausgangspunkt ist davon auszugehen, dass die in § 8 SG festgelegte Verpflichtung, die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anzuerkennen und für ihre Erhaltung einzutreten, nicht das Grundrecht des Soldaten in Frage stellt, in den durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen seine durch Art. 4 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses in Anspruch zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 43/04 - BVerwGE 123, 346, 347).
  • VGH Hessen, 27.07.1998 - 4 TJ 315/98

    Erstattungsfähige Kosten - Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 1 A 807/15

    Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr bestätigt

  • VG Aachen, 26.02.2015 - 1 K 1395/14

    Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr rechtmäßig

  • VG Minden, 04.10.2011 - 10 K 823/10

    Bundeswehr musste Stabsunteroffizier entlassen

  • BVerwG, 24.11.1987 - 1 WB 105.86

    Wehrrecht - Soldat - Sicherheitsüberprüfung - NPD-Mitgliedschaft - Entziehung des

  • VGH Bayern, 25.02.2014 - 3 ZB 12.143

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Verfassungstreue eines

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2009 - 5 LA 445/08

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit: Charakterliche Ungeeignetheit eines

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 6 ZB 09.232

    Soldatenrecht; Entlassung; Eignung zum Offizier; Dienstvergehen

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